Die französische ELAN-Verordnung (Évolution du Logement, de l’Aménagement et du Numérique) legt fest, wie Gastgeber ihre Ferienunterkunft in Frankreich betreiben dürfen. Wer vermietet, muss sich registrieren, die erlaubte Vermietungsdauer einhalten und gegebenenfalls Gäste melden. So vermeiden Sie rechtliche Probleme.

Was regelt die ELAN-Verordnung?

Das Gesetz regelt die Vermietung von Ferienunterkünften in Frankreich. Es betrifft Wohnungsbau, Stadtentwicklung und digitale Plattformen. Die genauen Vorgaben können je nach Gemeinde unterschiedlich sein.

Welche Pflichten haben Gastgeber nach ELAN?

  • Registrierungspflicht: Jede Unterkunft muss bei der zuständigen Gemeinde registriert werden.
  • Maximale Vermietungsdauer: Eine Hauptwohnung darf in der Regel höchstens 120 Tage pro Jahr vermietet werden. Einige Gemeinden legen niedrigere Grenzen fest, zum Beispiel 90 Tage.
  • Zweitwohnungen: Für Zweitwohnungen gibt es keine nationale Tagesgrenze. In großen Städten kann jedoch eine vorherige Genehmigung der Gemeinde erforderlich sein.
  • Gästemeldung: Die Anzahl der Gäste muss den Behörden gemeldet werden, unter anderem für steuerliche Zwecke.

Wie registriere ich meine Unterkunft?

  1. Gemeinde kontaktieren: Informieren Sie sich im örtlichen Rathaus (Mairie) über die Formulare und Anforderungen.
  2. Formular ausfüllen: Geben Sie Adresse, Größe und Kapazität Ihrer Unterkunft an.
  3. Registrierungsnummer erhalten: Tragen Sie die Nummer im Bereich „Allgemeine Informationen“ Ihres Holidu-Gastgeberkontos ein.

Was ist die Klassifizierung „Meublé de Tourisme“?

Die Klassifizierung „Meublé de Tourisme“ ist freiwillig. Eine akkreditierte Stelle bewertet Komfort, Ausstattung und Service Ihrer Unterkunft und ordnet sie in eine Kategorie von 1 bis 5 Sternen ein. Das schafft Vertrauen bei Gästen.

Wie bleibe ich dauerhaft konform?

  • Vermietungstage erfassen: Führen Sie ein genaues Protokoll, damit Sie die Tagesgrenze einhalten.
  • Auf dem Laufenden bleiben: Die Regeln können sich ändern. Prüfen Sie regelmäßig offizielle Quellen oder fragen Sie bei der Gemeinde nach.
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