Der Königliche Erlass 933/2021 ist ein Gesetz, das in Spanien die Sicherheit verbessern und kriminelle Aktivitäten im Ferienvermietungs- und Mietwagenbereich verhindern soll. Nach dieser Verordnung müssen Gastgeber und Vermittlerplattformen wie Holidu detaillierte Informationen über Gäste, Immobilien und Buchungen beim spanischen Innenministerium einreichen.

Wann trat der Königliche Erlass 933/2021 in Kraft?

Das Gesetz trat am 2. Januar 2023 in Kraft und hatte eine Übergangsfrist bis zum 1. Oktober 2024. Nach diesem Datum können Verstöße oder unvollständige bzw. verspätete Informationen zu Bußgeldern führen:

  • Geringfügig: 100 bis 600 EUR
  • Erheblich: 601 bis 30.000 EUR
  • Sehr schwerwiegend: 30.001 bis 200.000 EUR

Wie wirkt sich der Königliche Erlass auf Gastgeber aus?

Als Gastgeber einer Immobilie in Spanien müssen Sie Gast- und Buchungsdaten innerhalb von 24 Stunden nach jeder Ankunft an die spanischen Behörden melden. Das umfasst:

  • Vollständige Namen der Gäste
  • Geburtsdatum
  • Wohnadresse
  • Kontaktdaten (Telefon oder E-Mail)
  • Ausweisnummer und Ausweistyp (für Erwachsene)
  • NIF oder NIE-Nummer (für Gäste mit spanischer ID)
  • Beziehung zu Minderjährigen (falls zutreffend)

Wie hilft Holidu mit dem Online-Check-in

Holidu vereinfacht die Einhaltung des Königlichen Erlasses durch die Online-Check-in-Funktion. Mit dieser Funktion können Sie Gäste automatisch auffordern, ihre erforderlichen Daten über ein digitales Formular einzugeben. Holidu übermittelt diese Daten dann automatisch an die SES Hospedajes-Plattform des spanischen Innenministeriums innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft.

Welche Schritte muss ich durchführen, um Daten über Holidu einzureichen?

Folgen Sie diesen Schritten, um die Online-Check-in-Funktion von Holidu zu aktivieren:

  1. Registrieren Sie sich auf der SES Hospedajes-Plattform des spanischen Innenministeriums
  2. Wählen Sie während der Registrierung "Komunikation über Webservice versenden"
  3. Aktivieren Sie die Gast-Online-Check-in-Funktion in Ihrem Holidu-Konto
  4. Wählen Sie die zuständige Behörde aus (SES Hospedajes, Mossos d'Esquadra oder Ertzaintza)
  5. Geben Sie Ihre Login-Daten aus SES Hospedajes oder der regionalen Behörde ein

Nach der Einrichtung sendet Holidu Gästendaten automatisch bis 23:00 Uhr am Check-in-Tag an die Behörden. Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Gästendaten vollständig und korrekt sind.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich Gästendaten überprüfen, auch wenn Holidu diese meldet?

Ja. Sie müssen sicherstellen, dass alle erforderlichen Gästendaten erfasst und korrekt sind. Falls Informationen fehlen, fordern Sie diese direkt bei der Ankunft von den Gästen ein.

Was passiert, wenn eine nicht rückerstattbare Buchung später storniert wird?

Holidu aktualisiert die SES Hospedajes-Plattform, um die zuvor gemeldete Buchung zu stornieren oder zurückzuziehen.

Gilt dies, wenn ich kein spanischer Einwohner bin?

Ja. Diese Verordnung gilt für alle Immobilien in Spanien, unabhängig vom Wohnort oder der Nationalität des Gastgebers.

Wo kann ich mehr Informationen finden?

Weitere Details finden Sie unter:

Bin ich vollständig vorbereitet, wenn ich den Online-Check-in aktiviert habe?

Stellen Sie sicher, dass Sie SES Hospedajes (oder die zuständige Behörde) ausgewählt haben und die korrekten Anmeldeinformationen angegeben haben. Überprüfen Sie, ob Sie das Feld "Komunikation über Webservice versenden" auf der SES Hospedajes-Plattform aktiviert haben.

Wie hat sich der Erlass auf meine Rolle als Gastgeber aus?

Wenn Sie Immobilien in Spanien auf Holidu anbieten, müssen Sie Gast- und Buchungsdaten innerhalb von 24 Stunden nach jeder Ankunft melden. Holidu vereinfacht diese Aufgabe durch die Online-Check-in-Funktion.

Wir hoffen, dass dieser Leitfaden hilfreich und verständlich ist. Vielen Dank, dass Sie ein geschätzter Gastgeber bei Holidu sind.

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