Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur neuen einheitlichen Registrierungsnummer in Spanien (NRA)

Ab dem 1. Juli dieses Jahres führt das Königliche Dekret 1312/2024 neue Vorschriften für den Ferienhauser-Sektor in Spanien ein und folgt damit den Richtlinien der Europäischen Union. Das Ziel besteht darin, die Rückverfolgbarkeit und Transparenz durch das Digitale Einheitliche Fenster für Vermietungen zu verbessern, ein System, in dem jede Immobilie eine Kurzzeitmietregistrierungsnummer (NRA) erhalten muss. Im Folgenden beantworten wir die am häufigsten gestellten Fragen zu dieser wichtigen behördlichen Änderung und wie Sie die neuen Anforderungen erfüllen.

1. Was ist das Digitale Einheitliche Fenster für Vermietungen und die Kurzzeitmietregistrierungsnummer (NRA)?

Das Digitale Einheitliche Fenster für Vermietungen ist eine zentralisierte Plattform, die vom Ministerium für Wohnungswesen und Stadtentwicklung verwaltet wird und es Kurzzeitmietungen in Spanien ermöglicht, auf einheitliche Weise registriert und überwacht zu werden.

Die NRA ist die obligatorische Kennung, die jede Unterkunft erhalten muss, um legal auf Ferienwohnungsplattformen angeboten zu werden.

Die NRA ist nicht dasselbe wie Ihre Touristenlizenz: Sie ist eine andere Nummer, die die Touristenlizenz Ihrer Immobilie ergänzt.

Die NRA kann bis zu 53 alphanumerische Zeichen lang sein und sieht etwa wie folgt aus: ESFCTU00004501300010949200000000000VUT-4501-232-00018

Sie finden Sie im PDF-Link, der Ihnen nach Einreichung Ihres Antrags per E-Mail zugesendet wird:

Screenshot der NRA in einem PDF-Dokument

2. Was passiert, wenn meine Touristenlizenz oder meine NRA abläuft, widerrufen oder storniert wird?

Um legal betreiben zu können, benötigt eine Immobilie sowohl eine Lizenznummer als auch eine NRA. Wenn eine davon storniert wird oder ungültig wird, muss sie erneuert werden, sonst kann die Immobilie nicht mehr online veröffentlicht werden.

Wie kann ich die Gültigkeit meiner NRA überprüfen?

Um den aktuellen Status und die Gültigkeit Ihrer NRA zu überprüfen, können Sie dies tun, indem Sie auf diesen Link zugreifen.

3. Wie viel kostet eine NRA?

Die Kosten für die Online-Beantragung der NRA über das Portal der Registradores betragen 27 € pro Einreichung (vor Steuern oder anwendbaren Quellensteuerungen).

Sie können während des Online-Antragsverfahrens zwischen zwei Zahlungsmethoden wählen:

  1. Kredit- oder Debitkarte ("Pago Telemático")
    • Die einfachste Option für die meisten Gastgeber.
    • Sie können direkt auf der Website mit Visa oder Mastercard bezahlen.
  2. Prepaid-Geldbörse ("Monedero Registral")
    • Wird häufig von Fachleuten verwendet, die regelmäßig mit Grundbuchämtern interagieren (z. B. um Dokumente wie eine "nota simple" zu bezahlen).
    • Diese Zahlungsmethode erfordert, dass Sie Ihre digitale Geldbörse mit mindestens 150 € aufladen.

4. Ist die €27-Gebühr eine einmalige Zahlung oder muss ich sie jährlich zahlen?

Die €27-Gebühr ist eine jährliche Gebühr und muss jedes Jahr bei der Erneuerung der NRA bezahlt werden.

5. Muss ich zur Erneuerung meiner NRA jedes Jahr einen neuen Antrag einreichen oder einfach nur die €27-Gebühr zahlen?

Die Erneuerung erfordert sowohl die Zahlung der €27-Gebühr als auch einen vereinfachten Erneuerungsantrag. Der Erneuerungsprozess beinhaltet typischerweise die Bestätigung oder Aktualisierung bestehender Informationen, ist aber nicht so umfangreich wie eine Erstregistrierung.

6. Wer ist von dieser Verordnung betroffen?

  • Gastgeber (Einzelpersonen oder Unternehmen), die kurzfristige Unterkünfte in Spanien gegen Entgelt anbieten.
  • Digitale Vermietungsplattformen, die in Spanien tätig sind, unabhängig davon, wo sich ihr Sitz befindet.

7. Welche Arten von Immobilien sind von dieser Verordnung betroffen?

Die Verordnung gilt für alle Immobilien, die gegen Bezahlung zur Kurzzeitmietung angeboten werden, unabhängig davon, ob sie sich in städtischen oder ländlichen Gebieten befinden.

Dies umfasst unter anderem:

  • Urbane Ferienwohnungen (Viviendas de Uso Turístico oder VUT)
  • Ländliche Unterkünfte wie casas rurales
  • Einzelne Zimmer (habitaciones), die in einem Zuhause angeboten werden
  • Boote oder andere unkonventionelle Unterkünfte, wenn sie zu Touristenzwecken vermietet werden

Wenn Ihre Immobilie an Touristen kurzfristig vermietet wird – ob es sich um eine eigenständige Einheit, ein gemeinsames Zimmer oder eine ländliche Immobilie handelt – und Sie eine gültige Touristenlizenz haben, gilt die Verordnung in der Regel, und Sie müssen die Número de Registro de Alquiler (NRA) erhalten.

8. Welche Arten von Immobilien sind von dieser Verordnung ausgenommen?

Die folgenden Immobilien sind ausgenommen von dieser Verordnung und benötigen keine NRA:

  • Immobilien, die offiziell unter Tourismusklassen registriert sind, wie:
    • Hotels, Aparthotels, Motels
    • Gästehäuser, Herbergen oder ähnliche
    • Campingplätze, Wohnwagenplätze oder regulierte ländliche Hotels

Diese fallen typischerweise unter NACE Rev. 2 Kategorien 55.1, 55.2 oder 55.3 und unterliegen einem anderen Regelwerk.

Ausnahmen: Wenn eine Immobilie von der Erfordernis einer NRA befreit ist, wird das entsprechende NRA-Feld ausgeblendet. Wenn das System erkennt, dass die Immobilie nicht von der Erfordernis einer NRA befreit ist, wird das NRA-Feld rot markiert mit der Kennzeichnung "Erforderliches Feld".

9. Wie kann ich überprüfen, ob meine Immobilie dieser Verordnung unterliegt?

  • Überprüfen Sie die Klassifizierung auf Ihrer Touristenlizenz, die von Ihrer regionalen Tourismusbehörde ausgestellt wurde.
  • Wenn es als Hotel, Herberge, Campingplatz oder eine andere offizielle Tourismuseinrichtung (nicht "vivienda de uso turístico") aufgeführt ist, sind Sie wahrscheinlich befreit.
  • Sie können dies auch überprüfen durch:
    • Überprüfung Ihrer Eintragung im Tourismusregister Ihrer Region, oder
    • Kontakt mit Ihrem lokalen oder regionalen Tourismusbüro zur Bestätigung.

10. Benötige ich eine NRA, wenn ich meine Immobilie nur ein paar Monate pro Jahr vermiete?

Ja. Wie die Immobilie genutzt wird – nicht wie oft – bestimmt, ob eine NRA erforderlich ist. Wenn Sie sie gewinnbringend vermieten, auch nur für ein paar Wochen oder Monate pro Jahr, müssen Sie sich registrieren und eine NRA erhalten.

11. Benötige ich zwei NRAs, wenn ich sowohl kurz- als auch langfristige Aufenthalte anbiete?

Nein. Wenn die Vermietung als Kurzzeitmietung gegen Bezahlung angeboten wird, benötigen Sie pro Einheit nur eine NRA, unabhängig von der Aufenthaltsdauer.

12. Wann tritt das Gesetz in Kraft und was ist der Stichtag?

Die Verordnung trat am 2. Januar 2025 in Kraft.

Es gibt eine Gnadenfrist bis zum 1. Juli 2025.

  • Bis zu diesem Datum müssen alle Gastgeber eine NRA erhalten und diese den Plattformen mitgeteilt haben.

13. Was sind die Hauptverpflichtungen für Gastgeber?

  1. Erhalten Sie eine Kurzzeitmietregistrierungsnummer (NRA) für jede Einheit, die Sie anbieten.
  2. Halten Sie Ihre Informationen aktuell: Wenn Sie Kapazität, Eigentümer oder andere Merkmale ändern, müssen Sie dies melden.
  3. Reagieren Sie auf Behördenabfragen bezüglich Inspektionen oder Informationsanfragen.
  4. Geben Sie die NRA auf jeder Plattform an, auf der Ihre Immobilie aufgeführt ist. Andernfalls kann die Plattform Ihr Inserat nicht aktiv halten.

14. Wie erhalte ich eine Kurzzeitmietregistrierungsnummer (NRA)?

Sie können den Prozess im Detail in diesem Video (auf Spanisch) oder in diesem PDF (auch auf Spanisch) finden.

Folgen Sie diesem Artikel für die vollständigen Anweisungen.

15. Kann der NRA-Antrag persönlich eingereicht werden, oder muss er online erfolgen?

Der Antrag kann elektronisch über Sede Registradores oder persönlich beim "Registro de la Propiedad" oder der entsprechenden Stelle für "Bienes Muebles" eingereicht werden.

16. Wo finde ich meinen Einzigartigen Registrierungscode ("Código Registral Único" CRU)?

Der CRU ist ein 18-stelliger numerischer Code, den Sie finden können:

  • In der Einfachen Anmerkung ("Nota Simple") aus dem Grundbuchamt. Wenn Sie diese nicht haben, können Sie sie online beim Kollegium der Registrare anfordern: https://sede.registradores.org
  • In Ihrer Eigentumsurkunde
  • In Ihrer Grundsteuerrechnung oder Quittung ("Impuesto sobre Bienes Inmuebles" oder IBI)

In einigen Fällen kann Ihr CRU als "Identificador Único Registral" (IUR) oder "Identificador Único de Finca Registral" (IDUF

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