Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur neuen einheitlichen Registrierungsnummer in Spanien (NRA)
Einleitung
Ab dem 1. Juli 2025 führt die Königliche Verordnung 1312/2024 neue Vorschriften für den Ferienmietsektor in Spanien ein und folgt damit den Richtlinien der Europäischen Union. Ziel ist es, die Rückverfolgbarkeit und Transparenz durch das Digital Single Window for Rentals zu verbessern – ein System, in dem jede Unterkunft eine Nummer de Registro de Alquiler (NRA) erhalten muss. Im Folgenden beantworten wir die häufigsten Fragen zu dieser regulatorischen Änderung und wie Sie die neuen Anforderungen erfüllen.
1. Was ist das Digital Single Window for Rentals und die Nummer de Registro de Alquiler (NRA)?
Das Digital Single Window for Rentals ist eine zentrale Plattform des Ministeriums für Wohnungswesen und Stadtentwicklung, die es ermöglicht, Ferienvermietungen in Spanien auf einheitliche Weise zu registrieren und zu überwachen.
Die NRA ist die obligatorische Kennung, die jede Unterkunft erhalten muss, um legal auf Ferienvermietungsplattformen angeboten zu werden.
Die NRA ist nicht dasselbe wie Ihre Fremdenverkehrslizenz – es ist eine andere Nummer, die Ihre Fremdenverkehrslizenz ergänzt.
Die NRA kann bis zu 53 alphanumerische Zeichen lang sein und sieht etwa so aus: ESFCTU00004501300010949200000000000VUT-4501-232-00018
Sie finden sie im PDF-Link, der Ihnen nach der Einreichung Ihres Antrags zugesendet wurde:
2. Was passiert, wenn meine Fremdenverkehrslizenz oder meine NRA abläuft, widerrufen oder storniert wird?
Um legal zu operieren, benötigt eine Unterkunft sowohl eine Lizenznummer als auch eine NRA. Daher muss, falls eine von beiden annulliert oder ungültig wird, erneuert werden, andernfalls kann die Unterkunft nicht mehr online veröffentlicht werden.
Wie kann ich die Gültigkeit meiner NRA überprüfen?
Um den aktuellen Status und die Gültigkeit Ihrer NRA zu überprüfen, können Sie dies über diesen Link tun.
3. Wie viel kostet eine NRA?
Die Kosten für die Online-Antragstellung für die NRA über das Registradores-Portal betragen 27 € pro Antrag (vor Steuern oder anwendbaren Einbehaltungen).
Sie können während der Online-Antragstellung zwischen zwei Zahlungsmethoden wählen:
- Kredit- oder Debitkarte (Pago Telemático)
Die einfachste Option für die meisten Gastgeber.
Sie können direkt auf der Website mit einer Visa- oder Masterkarte bezahlen. - Prepaid-Geldbörse (Monedero Registral)
Wird häufig von Fachleuten verwendet, die regelmäßig mit Grundbuchämtern interagieren (z.B. um Dokumente wie eine „nota simple" zu bezahlen).
Diese Zahlungsmethode erfordert, dass Sie Ihre digitale Geldbörse mit mindestens 150 € aufladen.
4. Ist die Gebühr von 27 € eine einmalige Zahlung oder muss ich sie jährlich zahlen?
Die Gebühr von 27 € ist eine jährliche Gebühr und muss bei der Erneuerung der NRA jedes Jahr gezahlt werden.
5. Muss ich einen neuen Antrag einreichen oder nur die Gebühr von 27 € bezahlen, um meine NRA zu erneuern?
Die Erneuerung erfordert sowohl die Zahlung der Gebühr von 27 € als auch einen vereinfachten Erneuerungsantrag. Der Erneuerungsprozess beinhaltet in der Regel nur die Bestätigung oder Aktualisierung vorhandener Informationen, ist aber nicht so umfangreich wie eine Erstregistrierung.
6. Wer ist von dieser Verordnung betroffen?
- Gastgeber (Privatpersonen oder Unternehmen), die Kurzzeitmietungen in Spanien gegen Bezahlung anbieten.
- Digitale Vermietungsplattformen, die in Spanien tätig sind, unabhängig vom Sitz ihres Hauptsitzes.
7. Welche Arten von Immobilien sind von dieser Verordnung betroffen?
Die Verordnung gilt für alle Immobilien, die zur Kurzzeitmietung gegen Bezahlung angeboten werden, unabhängig davon, ob sie sich in städtischen oder ländlichen Gebieten befinden.
Dies umfasst unter anderem:
- Städtische Ferienvermietungen (Viviendas de Uso Turístico oder VUT)
- Ländliche Unterkünfte wie casas rurales
- Einzelne Zimmer (habitaciones), die innerhalb eines Hauses angeboten werden
- Boote oder andere unkonventionelle Unterkünfte, wenn diese zu touristischen Zwecken vermietet werden
Wenn Ihre Unterkunft kurzfristig an Touristen vermietet wird – sei es eine eigenständige Einheit, ein gemeinsames Zimmer oder eine ländliche Unterkunft – und Sie eine gültige Fremdenverkehrslizenz haben, gilt die Verordnung in der Regel, und Sie müssen die Número de Registro de Alquiler (NRA) erhalten.
Es gibt regionale Ausnahmen. Hier können Sie mehr darüber lesen.
8. Welche Arten von Immobilien sind von dieser Verordnung ausgenommen?
Die folgenden sind ausgenommen von dieser Verordnung und benötigen keine NRA:
- Immobilien, die offiziell unter Fremdenverkehrskategorien wie:
- Hotels, Aparthotels, Motels
- Gästehäuser, Hostels oder ähnliches
- Campingplätze, Wohnwagengebiete oder regulierte ländliche Hotels
Diese fallen in der Regel unter NACE Rev. 2 Kategorien 55.1, 55.2 oder 55.3 und unterliegen einem anderen Regelwerk.
Ausnahmen:
Wenn eine Immobilie von der NRA-Anforderung ausgenommen ist, wird das entsprechende NRA-Feld ausgeblendet.
Wenn das System erkennt, dass die Immobilie nicht von der NRA-Anforderung ausgenommen ist, wird das NRA-Feld rot markiert mit der Bezeichnung „Erforderliches Feld".
Um die NRA hinzuzufügen, klicken Sie auf den bereitgestellten Link.
9. Wie kann ich überprüfen, ob meine Immobilie dieser Verordnung unterliegt?
- Überprüfen Sie die Klassifizierung auf Ihrer Fremdenverkehrslizenz, die von Ihrer regionalen Fremdenverkehrsbehörde ausgestellt wurde.
- Wenn sie als Hotel, Hostel, Campingplatz oder eine andere offizielle Fremdenverkehrseinrichtung (keine „vivienda de uso turístico") aufgelistet ist, sind Sie wahrscheinlich ausgenommen.
- Sie können dies auch überprüfen durch:
- Überprüfung Ihres Eintrags im Fremdenverkehrsregister Ihrer Region oder
- Kontaktaufnahme mit Ihrem lokalen oder regionalen Fremdenverkehrsbüro zur Bestätigung.
10. Benötige ich eine NRA, wenn ich meine Immobilie nur wenige Monate im Jahr vermiete?
Ja. Die Art der Nutzung – nicht die Häufigkeit – bestimmt, ob eine NRA erforderlich ist. Wenn Sie sie gewinnbringend vermieten, selbst wenn nur für ein paar Wochen oder Monate pro Jahr, müssen Sie sich registrieren und eine NRA erhalten.
11. Benötige ich zwei NRAs, wenn ich sowohl Kurz- als auch Langzeitmieten anbiete?
Nein. Wenn die Vermietung als Kurzzeitmietung gegen Bezahlung angeboten wird, benötigen Sie nur eine NRA pro Einheit, unabhängig von der Mietdauer.
12. Wann tritt das Gesetz in Kraft und was ist die Frist?
Die Verordnung trat am 2. Januar 2025 in Kraft.
Es gibt eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2025.
- Bis zu diesem Datum müssen alle Gastgeber eine NRA erhalten und diese der Plattform mitgeteilt haben.
13. Was sind die Hauptverpflichtungen für Gastgeber?
- Erhalten Sie für jede von Ihnen angebotene Einheit eine Nummer de Registro de Alquiler (NRA).
- Halten Sie Ihre Informationen aktuell: Wenn Sie Kapazität, Eigentum oder andere Merkmale ändern, müssen Sie dies melden.
- Beantworten Sie Behörden bezüglich Inspektionen oder Informationsanfragen.
- Geben Sie die NRA auf jeder Plattform an, auf der Ihre Unterkunft aufgelistet ist. Andernfalls kann die Plattform Ihre Anmeldung nicht aktiv halten.
14. Wie erhalte ich eine Nummer de Registro de Alquiler (NRA)?
Sie können den Prozess ausführlich in diesem Video (auf Spanisch) oder diesem PDF (ebenfalls auf Spanisch) finden.
Folgen Sie diesem Artikel für vollständige Anweisungen.
15. Kann der NRA-Antrag persönlich eingereicht werden oder muss er online erfolgen?
Der Antrag kann elektronisch über Sede Registradores oder persönlich im „Registro de la Propiedad" oder im entsprechenden Büro für „Bienes Muebles" eingereicht werden.
16. Wo finde ich meinen Código Registral Único (CRU)?
Der CRU ist ein 14-stelliger numerischer Code, den Sie finden können:
- Auf der Simple Note („Nota Simple") aus dem Grundbuchamt. Falls Sie diese nicht haben, können Sie sie online über das Kolleg der Registrierer anfordern: https://sede.registradores.org
- In Ihrer Immobilienurkunde
- Auf Ihrer Grundsteuerrechnung oder Quittung („Impuesto sobre Bienes Inmuebles" oder IBI)
In einigen Fällen kann Ihr CRU auch als „Identificador Único Registral" (IUR) oder „Identificador Único de Finca Registral" (IDUFIR) erscheinen.
Ihr CRU ist nicht dasselbe wie eine Katastralreferenz oder Lizenznummer – es ist eine andere, separate Nummer.
Das CRU (Código Registral Único) ist eine Immobilienkennziffer, die vom spanischen Grundbuchamt ausgegeben wird und in der Regel während des Antragsverfahrens zur Erlangung der NRA (Número de Registro de Alquiler) erforderlich ist.
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