Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur neuen einheitlichen Registrierungsnummer in Spanien (NRA)
Ab dem 1. Juli dieses Jahres führt das Königliche Dekret 1312/2024 neue Vorschriften für den Ferienmietssektor in Spanien ein und folgt damit den Richtlinien der Europäischen Union. Ziel ist es, die Rückverfolgbarkeit und Transparenz durch das Digitale Einheitliche Fenster für Vermietungen zu verbessern, ein System, bei dem jede Immobilie eine Número de Registro de Alquiler (NRA) erhalten muss. Nachfolgend beantworten wir die am häufigsten gestellten Fragen zu dieser wichtigen regulatorischen Änderung und wie Sie die neuen Anforderungen erfüllen können.
1. Was ist das Digitale Einheitliche Fenster für Vermietungen und die Número de Registro de Alquiler (NRA)?
Das Digitale Einheitliche Fenster für Vermietungen ist eine zentralisierte Plattform, die vom Ministerium für Wohnen und Stadtentwicklung verwaltet wird und es ermöglicht, Kurzzeitmietungen in Spanien einheitlich registriert und überwacht zu werden.
Die NRA ist der obligatorische Identifikator, den jede Unterkunft erhalten muss, um legal auf Ferienmietsplattformen angeboten zu werden.
Die NRA ist nicht dasselbe wie Ihre Touristenlizenz: Es ist eine andere Nummer, die Ihre Touristenlizenz ergänzt.
Die NRA kann bis zu 53 alphanumerische Zeichen lang sein und sieht etwa so aus: ESFCTU00004501300010949200000000000VUT-4501-232-00018
Sie finden sie in der PDF-Datei, die Ihnen nach Einreichung Ihres Antrags per E-Mail zugesendet wurde:
2. Was passiert, wenn meine Touristenlizenz oder meine NRA abläuft, widerrufen oder storniert wird?
Um legal zu operieren, benötigt eine Immobilie sowohl eine Lizenznummer als auch eine NRA. Wenn eine von beiden storniert oder ungültig wird, muss sie erneuert werden. Andernfalls kann die Immobilie nicht mehr online veröffentlicht werden.
Wie kann ich den Status meiner NRA überprüfen?
Um den aktuellen Status und die Gültigkeit Ihrer NRA zu überprüfen, können Sie dies über diesen Link tun.
3. Wie viel kostet eine NRA?
Die Kosten für die Antragstellung der NRA online über das Portal der Registradores betragen 27 € pro Einreichung (vor Steuern oder etwaigen Quellensteuer).
Sie können zwischen zwei Zahlungsmethoden während der Online-Antragstellung wählen:
- Kredit- oder Debitkarte ("Pago Telemático")
- Die einfachste Option für die meisten Gastgeber.
- Sie können direkt auf der Website mit einer Visa- oder Mastercard bezahlen.
- Prepaid-Geldbörse ("Monedero Registral")
- Wird häufig von Fachleuten verwendet, die regelmäßig mit Grundbuchämtern interagieren (z. B. zur Bezahlung von Dokumenten wie einer "nota simple").
- Diese Zahlungsmethode erfordert, dass Sie Ihre digitale Geldbörse mit mindestens 150 € aufladen.
4. Ist die Gebühr von 27 € eine einmalige Zahlung oder muss ich sie jährlich zahlen?
Die Gebühr von 27 € ist eine jährliche Gebühr und muss bei jeder Erneuerung der NRA bezahlt werden.
5. Um meine NRA zu erneuern, muss ich jeden Jahr einen neuen Antrag einreichen oder nur die Gebühr von 27 € zahlen?
Die Erneuerung erfordert sowohl die Zahlung der Gebühr von 27 € als auch einen vereinfachten Erneuerungsantrag. Der Erneuerungsprozess beinhaltet normalerweise das Bestätigen oder Aktualisieren vorhandener Informationen, ist aber nicht so umfangreich wie eine Erstregistrierung.
6. Wer ist von dieser Verordnung betroffen?
- Gastgeber (Einzelpersonen oder Unternehmen), die Kurzzeitmietungen in Spanien gegen Entgelt anbieten.
- Digitale Mietsplattformen, die in Spanien tätig sind, unabhängig davon, wo sich ihr Hauptsitz befindet.
7. Welche Arten von Immobilien sind von dieser Verordnung betroffen?
Die Verordnung gilt für alle Immobilien, die gegen kurzzeitige Vermietung gegen Gewinn angeboten werden, unabhängig davon, ob sie sich in städtischen oder ländlichen Gebieten befinden.
Dies umfasst unter anderem:
- Urbane Ferienmiete (Viviendas de Uso Turístico, oder VUT)
- Ländliche Unterkünfte wie casas rurales
- Einzelne Zimmer (habitaciones), die innerhalb eines Hauses angeboten werden
- Boote oder andere nicht-traditionelle Unterkünfte, wenn diese zu touristischen Zwecken vermietet werden
Wenn Ihre Immobilie an Touristen kurzfristig vermietet wird – egal ob es sich um eine Einzeleinheit, ein gemeinsames Zimmer oder eine ländliche Immobilie handelt – und Sie eine gültige Touristenlizenz haben, gilt die Verordnung in der Regel, und Sie müssen die Número de Registro de Alquiler (NRA) erhalten.
8. Welche Arten von Immobilien sind von dieser Verordnung ausgenommen?
Die folgenden sind ausgenommen von dieser Verordnung und benötigen keine NRA:
- Immobilien, die offiziell unter Tourismuskategorien wie:
- Hotels, Aparthotels, Motels
- Pensionen, Hostels oder ähnliche
- Campingplätze, Wohnmobilbereiche oder regulierte ländliche Hotels
Diese fallen typischerweise unter NACE Rev. 2 Kategorien 55.1, 55.2 oder 55.3 und unterliegen einem anderen Regelungsrahmen.
Ausnahmen: Wenn eine Immobilie von der NRA-Anforderung befreit ist, wird das entsprechende NRA-Feld ausgeblendet. Wenn das System feststellt, dass die Immobilie nicht von der NRA-Anforderung befreit ist, wird das NRA-Feld rot markiert mit der Bezeichnung "Erforderliches Feld". Um die NRA hinzuzufügen, müssen Sie nur auf den bereitgestellten Link klicken.
9. Wie kann ich überprüfen, ob meine Immobilie dieser Verordnung unterliegt?
- Überprüfen Sie die Klassifizierung auf Ihrer Touristenlizenz, die von Ihrer regionalen Tourismusbehörde ausgestellt wurde.
- Wenn sie als Hotel, Hostel, Campingplatz oder eine andere offizielle Tourismuseinrichtung (nicht "vivienda de uso turístico") aufgeführt ist, sind Sie wahrscheinlich befreit.
- Sie können dies auch überprüfen durch:
- Überprüfung Ihres Eintrags in Ihrer Region Tourismusregister, oder
- Kontaktaufnahme mit Ihrem lokalen oder regionalen Tourismusbüro zur Bestätigung.
10. Benötige ich eine NRA, wenn ich meine Immobilie nur wenige Monate pro Jahr vermiete?
Ja. Die Häufigkeit der Nutzung bestimmt nicht, ob eine NRA erforderlich ist – es ist die Art der Nutzung. Wenn Sie die Immobilie aus finanziellem Gewinn vermieten, auch nur für ein paar Wochen oder Monate pro Jahr, müssen Sie sich registrieren und eine NRA erhalten.
11. Benötige ich zwei NRAs, wenn ich sowohl Kurz- als auch Langzeitaufenthalte anbiete?
Nein. Wenn die Vermietung als Kurzzeitmietung gegen Entgelt angeboten wird, benötigen Sie nur eine NRA pro Einheit, unabhängig von der Aufenthaltsdauer.
12. Wann tritt das Gesetz in Kraft und wie lautet die Frist?
Die Verordnung trat am 2. Januar 2025 in Kraft.
Es gibt eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2025.
- Bis zu diesem Datum müssen alle Gastgeber eine NRA erhalten und diese den Plattformen mitgeteilt haben.
13. Was sind die Hauptpflichten für Gastgeber?
- Erhalten Sie eine Número de Registro de Alquiler (NRA) für jede Einheit, die Sie anbieten.
- Halten Sie Ihre Informationen aktuell: Wenn Sie Kapazität, Besitz oder andere Merkmale ändern, müssen Sie dies melden.
- Reagieren Sie auf Behördenkontakte bezüglich Inspektionen oder Informationsanfragen.
- Fügen Sie die NRA auf jeder Plattform ein, auf der Ihre Immobilie aufgeführt ist. Andernfalls kann die Plattform Ihre Angebot nicht aktiv halten.
14. Wie erhalte ich eine Número de Registro de Alquiler (NRA)?
Sie finden den Prozess im Detail in diesem Video (auf Spanisch) oder dieser PDF (auch auf Spanisch).
Folgen Sie diesem Artikel für die vollständigen Anweisungen.
15. Kann der NRA-Antrag persönlich eingereicht werden oder muss er online erfolgen?
Der Antrag kann elektronisch über Sede Registradores oder persönlich bei der "Registro de la Propiedad" oder dem entsprechenden Büro für "Bienes Muebles" eingereicht werden.
16. Wo finde ich meinen eindeutigen Registrierungscode ("Código Registral Único" CRU)?
Der CRU ist ein 18-stelliger numerischer Code, den Sie finden können:
- In der Einfachen Bescheinigung ("Nota Simple") vom Grundbuchamt. Falls Sie diese nicht haben, können Sie diese online beim Kollegium der Registratoren anfordern: https://sede.registradores.org
- In Ihrer Grundsatzerklärung
- Auf
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