Auf den Kanarischen Inseln gilt ein neuer rechtlicher Rahmen für Viviendas Vacacionales (VV), also Ferienunterkünfte. Ziel ist ein besseres Gleichgewicht zwischen Tourismus und dem Wohnraumbedarf der Einheimischen. Hier sind die sieben wichtigsten Punkte, auf die Gastgeber jetzt achten sollten.

1. Welche Rolle spielen die Gemeinden (Ayuntamientos)?

Die Gemeinden können künftig festlegen, in welchen Gebieten Ferienvermietungen zulässig sind. So sollen Übertourismus in dicht besiedelten Zonen verhindert und ausreichend Langzeitwohnraum für Einheimische gesichert werden. Die Zonen sind noch nicht festgelegt. Informieren Sie sich deshalb regelmäßig bei Ihrer Gemeinde.

2. Gibt es Einschränkungen für Neubauten?

Ja. Künftig dürfen höchstens 10 % neuer Gebäude für Ferienvermietungen genutzt werden. Noch unklar ist, ob dafür eine eigene Genehmigung nötig ist oder ob die Regel an das Mindestalter von 10 Jahren gekoppelt wird. Außerdem sind strengere Auflagen für sogenannte „Green Islands“ geplant. Welche Inseln darunter fallen, ist noch nicht bestätigt.

3. Ist eine Genehmigung vor dem Start erforderlich?

Ja. Alle neuen Ferienunterkünfte benötigen vor dem Betrieb die Genehmigung des zuständigen Cabildo Insular. Zudem müssen sie die kommenden Inspektionspläne erfüllen.

4. Wo sind Ferienvermietungen nicht erlaubt?

Immobilien in folgenden Gebieten sind für die Ferienvermietung nicht zulässig:

  • Nationalparks
  • Naturschutzgebiete
  • Gebiete mit hohem Umweltwert

Bestehende Ferienunterkünfte in diesen Gebieten sind von diesem Verbot nicht betroffen.

5. Welche Qualitäts- und Nachhaltigkeitsstandards gelten?

Um die Qualität und die Umweltverantwortung zu verbessern, sind neue Anforderungen vorgesehen, unter anderem:

  • Eine Mindestwohnfläche von 35 m²
  • Barrierefreiheit für Menschen mit eingeschränkter Mobilität (Details sind noch in Arbeit)

Die endgültige Liste der Nachhaltigkeits- und Qualitätsstandards steht noch aus.

6. Was gilt für bestehende Ferienvermietungen?

Wenn Sie bereits eine Ferienunterkunft betreiben, dürfen Sie diese unbefristet weiterführen. Die Lizenz ist jedoch personengebunden und kann bei einem Verkauf der Immobilie nicht übertragen werden. Anders als auf den Balearen ist sie also nicht an das Objekt gebunden.

Für Property Manager gilt: Die Verwaltung bestehender Ferienunterkünfte ist für 5 Jahre möglich, bei Einhaltung der neuen Vorschriften bis zu 10 Jahre. Dieser Punkt wird noch diskutiert und kann sich ändern.

7. Welche Anforderungen gelten für neue Ferienvermietungen?

Wenn Sie eine neue Ferienunterkunft eröffnen möchten, sollten Sie mit folgenden Anforderungen rechnen:

  • Mindestalter des Gebäudes von 10 Jahren (noch in Diskussion)
  • Genehmigung der Gemeinde (Ayuntamiento)
  • Einhaltung aller neuen Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften
  • Kein Standort in geschützten oder eingeschränkten Gebieten

Weitere Informationen finden Sie im Holidu Help Center.

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