Gesetzliche Bestimmungen für Ferienhaus-Vermietungen in Katalonien

Ein praktischer Leitfaden zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für die Ferienvermietung in Katalonien

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Dezember 2023

Wenn Sie eine Immobilie in den Provinzen Girona, Barcelona, Tarragona und Lleida vermieten oder verwalten wollen, müssen Sie die gesetzlichen Bestimmungen für die Ferienhausvermietung in Katalonien kennen, um keine Probleme mit Sanktionen oder Geldstrafen zu bekommen. Es ist also unerlässlich, die Gesetze und Verordnungen zu kennen, die die technischen Aspekte und Verbote für eine Touristenunterkunft (VUT) regeln.

  • Ferienunterkünfte: Verordnungen gemäß den Dekreten.
  • Die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen für Ferienunterkünfte in der Provinz Girona.
  • Die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen für Ferienunterkünfte in der Provinz Barcelona.
  • Die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen für Ferienunterkünfte in den Provinzen Tarragona und Lleida.
  • Pflichten der Eigentümer und Verwalter.
  • Was geschieht im Falle einer Buchungsstornierung?
  • Besondere Bestimmungen für Beherbergungsbetriebe
  • Strafen.
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Ferienunterkünfte: Verordnungen gemäß den Dekreten

Dekret 159/2012 vom 20. November

Das Ziel dieses Dekrets ist es, die Verpflichtungen und Anforderungen zu definieren, die von Verwaltern oder Eigentümern erfüllt werden müssen, um in Katalonien Wohnraum für touristische Zwecke zu vermieten. Um die Vorschriften erfolgreich zu erfüllen, sind folgende Punkte erforderlich:

  1. Registrierung im Tourismusregister Kataloniens: Jede Ferienunterkunft muss im Tourismusregister von Katalonien eingetragen sein. Dies ist eine verpflichtende Regelung, die die Einhaltung festgelegter Anforderungen wie Qualität und Sicherheit garantiert.
  2. Einhaltung technischer Anforderungen: Dazu gehören Aspekte wie die Mindestfläche der Zimmer, Verfügbarkeit von Warmwasser, Stromversorgung, Klimaanlage oder der Küchenbereich.
  3. Information und Dokumentation: Vermieter oder Eigentümer müssen Informationen zu den Regeln des Zusammenlebens, dem Betrieb der Unterkunft und relevanten touristischen Informationen für Gäste bereitstellen. Darüber hinaus müssen sie ein Beschwerdeformular zur Verfügung stellen und ein Logbuch mit Check-in- und Check-out-Informationen führen.
  4. Haftung des Eigentümers: Eigentümer müssen eine Haftpflichtversicherung haben, um Probleme durch mögliche Schäden, die Gästen während ihres Aufenthalts entstehen können, zu vermeiden.

Die Registrierung im Tourismusregister von Katalonien ist eine verpflichtende Anforderung. Um sie zu erhalten, müssen die folgenden Schritte gemäß Dekret 159/2012 vom 20. November befolgt werden:

  • Antrag auf Registrierung: Der Eigentümer oder Verwalter muss einen Antrag beim Tourismusregister von Katalonien einreichen, der die erforderlichen Informationen zu den rechtlichen Dokumenten der Immobilie, Informationen zum Eigentümer, angebotene Dienstleistungen und Informationen zum Manager im Falle einer Erteilung einer Vollmacht, unter anderem, enthält.
  • Dokumentation: In einigen Fällen werden wichtige Dokumente wie die Bescheinigung über die Nutzungsberechtigung und die Haftpflichtversicherung benötigt.
  • Registrierungsnummer: Sobald die Registrierung überprüft ist, wird der Ferienunterkunft eine eindeutige Registrierungsnummer zugewiesen. Diese Nummer muss in allen Werbemedien verwendet und je nach Region an den Fassaden angezeigt werden.

Erlass 60/2019

Sie legt die Anforderungen für die Eintragung von Wohnungen zur touristischen Nutzung in das Tourismusregister von Katalonien fest. Die Vorschriften berücksichtigen Kriterien wie: 

  • Strukturen, die für die touristische Vermietung geeignet sind.
  • Mindestfläche.
  • Sicherheitsmaßnahmen.
  • Verfügbarkeit grundlegender Versorgungseinrichtungen.
  • Haftpflichtversicherung.
  • Klimaanlage.

Gesetz 4/2013

Mit diesem Gesetz wurden neue Flexibilitätsmaßnahmen für Mietwohnungen in Katalonien eingeführt. Es legt die maximal zulässige Anzahl von Vermietungstagen pro Jahr fest, um die Interessen der lokalen Bevölkerung und der Grünflächen zu schützen.

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Die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen für Ferienunterkünfte in der Provinz Girona

In der Provinz Girona müssen Ferienunterkünfte den Vorschriften des Dekrets 159/2012 vom 20. November entsprechen. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören:

  • Registrierung der Ferienunterkünfte in Girona im Tourismusregister von Katalonien, Erlangung der Registrierungsnummer und Anzeige in jeder Art von Werbung.
  • Einhaltung von Mindestanforderungen an Bewohnbarkeit und Sicherheit. Dazu gehören die Verfügbarkeit von Trinkwasser, angemessener Zustand, Zugang zu öffentlichen Straßen und Küchenausstattung.
  • Verpflichtung zur Bereitstellung wahrheitsgemäßer Informationen über die Unterkunft in allen Mietangeboten und Verträgen. Informationen zur maximalen Belegung der Unterkunft, verfügbaren Dienstleistungen und Tarifen müssen enthalten sein.
  • Angabe der Mindestaufenthaltsdauer und Belegung der Ferienunterkunft.
  • Reinigung und Instandhaltung liegen in der Verantwortung des Eigentümers, der die Immobilie zu Beginn in angemessenem Zustand übergeben muss. Darüber hinaus müssen Kosmetiktücher in den Badezimmern bereitgestellt werden.

Die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen für Ferienunterkünfte in der Provinz Barcelona

Unterkünfte und Wohnungen für touristische Zwecke in der Provinz Barcelona müssen die folgenden spezifischen kommunalen Bedingungen erfüllen:

  • Erlangen der Registrierungsnummer im Tourismusregister von Katalonien.
  • Erhalt der touristischen Betriebslizenz, um Unterkünfte anbieten zu können.
  • Einhaltung der Mindestanforderungen an Bewohnbarkeit und Sicherheit gemäß den Vorschriften.
  • Bereitstellung von Informationen zu Wohnungen in allen Angeboten und Mietverträgen.
  • Beachtung der Gästebeschränkungen.

Die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen für Ferienunterkünfte in den Provinzen Tarragona und Lleida

In den Provinzen Tarragona und Lleida gelten die folgenden allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen:

  1. Registrierung der Ferienunterkunft.
  2. Touristische Betriebslizenz.
  3. Einhaltung von Anforderungen an Bewohnbarkeit und Sicherheit.
  4. Bereitstellung von Informationen zu Ferienunterkünften.
  5. Berücksichtigung der zulässigen Personenzahl in Ferienunterkünften.
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Pflichten der Eigentümer und Verwalter

Gemäß dem Dekret 159/2012 vom 20. November müssen die für die Unterkunft Verantwortlichen folgende Punkte sicherstellen:

  • Funktionalität der gesamten Ausstattung. 
  • Respektvoller und professioneller Umgang mit dem Personal und den Gästen des Hauses, um eine angenehme Zusammenarbeit sicherzustellen
  • Einchecken und Auschecken der Gäste.
  • Bereitstellung von Informationen über die Unterkunft sowie touristische Information für Gäste 
  • Bereitstellung von offiziellen Beschwerde- und Reklamationsformularen, die von der Website der katalanischen Verbraucherschutzbehörde heruntergeladen werden können. 

In Bezug auf die Werbung von Einrichtungen müssen diese die folgenden Vorschriften einhalten:

  • Ferienunterkünfte müssen im Tourismusregister von Katalonien auf der Website www.gencat.cat registriert sein, unter Angabe der angebotenen Dienstleistungen.
  • Die Werbung muss korrekt sein und darf die Gäste nicht in die Irre führen oder verwirren. 
  • Bei der Unterbringung von Minderjährigen, Menschen mit Behinderungen und Haustieren muss jede der Bedingungen angegeben werden.
  • Jede Anzeige muss den Namen, die Gruppe und die Kategorie enthalten, falls sie für zusätzliche Dienstleistungen in Frage kommt.
  • Werbeverträge müssen gemeldet werden und die maximale Kapazität der Unterkunftseinheiten muss angegeben werden.

Was geschieht im Falle einer Buchungsstornierung?

  1. Der Eigentümer/Verwalter ist verpflichtet, die Gäste über die Stornierungsklauseln zu informieren.
  2. Die Stornierung muss innerhalb von 10 Tagen vor der Ankunft vor Ort erfolgen, andernfalls gelten die folgenden Buchungsstrafen: 
    • Zwei oder weniger Tage: 50% des Gesamtpreises.
    • Sieben Tage: 35% des Gesamtpreises.
    • Mehr als 7 Tage: 25% des Gesamtpreises.

3. Nach Zustimmung beider Parteien hat der Gast möglicherweise das Recht, die bestätigte Reservierung ohne Strafe und mit mehr als zwei Wochen Vorankündigung zu stornieren.

Besondere Bestimmungen für Beherbergungsbetriebe

Hotels

Sie werden in zwei Kategorien unterteilt: Hotels und Herbergen. Sie sind an der Fassade mit “H” und “HA” gekennzeichnet, was auf Hotelgebäude bzw. Apartmenthotels hinweist. Eines der Unterscheidungsmerkmale sind die Sterne, die auf die Qualität der Dienstleistungen in den Zimmern hinweisen. Im Falle von Herbergen sind sie mit einem “P” gekennzeichnet.

Touristische Ferienwohnungen

Diese müssen unter anderem folgende Anforderungen erfüllen:

  • Rezeption mit einer Mindestfläche von 10 Quadratmetern.
  • Kennzeichnung mit dem “AT”-Abzeichen.
  • Sie müssen einen Stern haben.

Camping-Einrichtungen

Es wird durch die Definition des Artikels 46 des Gesetzes 13/2002 vom 21. Juni 2002 über den Tourismus in Katalonien festgelegt, wo Folgendes erlaubt ist:

  • Zelte.
  • Wohnwagen.
  • Personenwagen.
  • Wohnmobil.
  • Bungalows.

Alle Flächen zur Vermietung auf einem für Camping vorgesehenen Gelände müssen den Standort des Fahrzeugs und des mobilen, halbmobilen oder festen Unterstands aufweisen. Diese müssen mit einer Nummer gekennzeichnet sein, und die Umgebung muss ordnungsgemäß markiert sein.

Eine der zu beachtenden Vorschriften besagt, dass feste Unterstände nicht mehr als 50% des Campingplatzes einnehmen dürfen. In Bezug auf Campingplätze in Risikogebieten müssen sie Strategien anwenden, die die Ausübung von Tourismusaktivitäten ermöglichen, und müssen gemäß den Selbstschutzstrategien des Dekrets 82/2010 vom 29. Juni geschützt sein.

Ländliche Tourismuseinrichtungen

Gemeinden mit weniger als 2.000 Einwohnern oder in Gebieten mit Gebäuden aus der Zeit vor 1950 mit grünen Landschaften sind durch einen ländlichen Stil gekennzeichnet. Sie werden in zwei Gruppen eingeteilt:

  • Bauernhöfe: Es handelt sich um agrotouristische Einrichtungen, die sich ideal für den Unterricht über Landwirtschaft, Weinbau und Viehzucht eignen.
  • Ländliche Unterkünfte: Sie tragen die Bezeichnung “TR” und bieten grundlegende Dienstleistungen an, ohne in anderen Bereichen Vorleistungen zu erbringen.

Die Bauernhäuser und Dorfhäuser bieten Platz für bis zu vier Personen, während die unabhängigen Häuser maximal fünfzehn Personen aufnehmen können.

Strafen

Die Nichteinhaltung der Anforderungen kann sich für den Eigentümer/Verwalter bei der Vermarktung von Ferienunterkünften nachteilig auswirken. Dies kann die folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:

  • Wenn der Verwalter oder Eigentümer dem Gast keine Informationen zur Verfügung stellt, kann dies zu einer Verletzung der festgelegten Pflichten führen.
  • Die häufigsten Strafen werden von den zuständigen Verwaltungen wegen Nichteinhaltung von Sicherheits- oder Qualitätsnormen gegen die Verwaltung der Generalitat de Catalunya verhängt.

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